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Kleiner Fortschritt in Punkto sächsische Abschiebe-Praxis

Foto: Faisal Jahangir am Tag seiner Freilassung aus dem Abschiebegefängnis im März 2021

Hoffnung kommt aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz

Hier dokumentiert:

zwei bemerkenswerte Ministerialbriefe 

aus Rheinland-Pfalz

aus Schleswig-Holstein

sowie ein Schreiben der sächsischen SPD-Abgeordneten

DAS KINDESWOHL WAHREN, GUT INTEGRIERTEN MENSCHEN HELFEN, DIE KULTUR DER AUSLÄNDERBEHÖRDEN VERÄNDERN – EINIGUNG ZUM LEITFADEN RÜCKFÜHRUNGSPRAXIS

Liebe Genossinnen und Genossen,

Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen vereinbart, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. In den vergangenen Monaten kam es jedoch immer wieder zu Abschiebungen von gut integrierten Menschen, die sich gemeinsam mit ihren Familien ein Leben in Sachsen aufgebaut haben. Die Empörung über die Vorgehensweise des sächsischen Innenministeriums und der Ausländerbehörden war groß – auch bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.

Der zivilgesellschaftliche Druck hat jedoch dabei geholfen, unser Drängen bezüglich der Ausarbeitung eines Rückführungsleitfadens durch das Innenministerium sowie einer Anpassung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung zu bestärken. In mehreren Abstimmungsrunden haben wir gemeinsam mit den Fachsprecher:innen der Koalitionsfraktionen unter Moderation des Sächsischen Ausländerbeauftragten kritisch diskutiert. Wie ihr sicher mitbekommen habt, wurde eine erste, mühevoll erreichte Einigung am 2. Februar 2022 von Innenminister Wöller nicht akzeptiert. Im Koalitionsausschuss wurde stattdessen auf vermeintliche juristische Probleme verwiesen. Nach erneuten intensiven Gesprächen konnte nun zwischen allen Beteiligten eine abschließende Einigung zum Rückführungsleitfaden getroffen werden. Diese hat der Koalitionsausschuss in seiner heutigen Sondersitzung bestätigt.

In der morgigen Sitzung des Landesvorstands möchten wir gerne näher auf die beschlossenen Änderungen eingehen, die zu einer Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen führen werden. Nichtsdestotrotz bleibt es ein Leitfaden, der den Prozess einer Abschiebung näher regelt, er schafft diesen jedoch nicht ab. Und er löst auch nicht die Probleme im Zusammenhang mit der restriktiven Anwendung des Aufenthaltsrechts durch sächsische Ausländerbehörden. An diesem Brett müssen wir weiter gemeinsam bohren. Uns war es in den Verhandlungen besonders wichtig, die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Fokus zu rücken. Der Leitfaden trägt nun dazu bei, dass die zuständigen Behörden den Fokus stärker auf die Sicherstellung des Kindeswohls legen werden. Darüber hinaus stärkt er auch den Beratungscharakter der Ausländerbehörden für die Betroffenen. Mit dem überarbeiteten Leitfaden gehen wir einen wichtigen ersten Schritt, um die vorherrschende Kultur in den Ausländerbehörden zu verändern. Denn er verdeutlicht, dass sie nicht nur Abschiebeinstanzen sind, sondern auch den Aufenthalt der Menschen konstruktiv ermöglichen und begleiten können.

Unsere Hoffnung ruht zudem auf Änderungen des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene, die auch den in Sachsen lebenden Menschen zusätzliche Bleiberechtsperspektiven ermöglichen würden.

Herzliche Grüße

Henning Homann

Kathrin Michel

Albrecht Pallas

Sebastian Vogel