Zur selben Zeit, in der ungezählte Ehrenamtliche die aus der Ukraine geflüchtete Familien, meist Mütter mit ihren Kindern, mit Empathie und Solidarität in ihren Wohnungen aufnehmen, bereitet das Ausländeramt Kamenz die Abschiebung einer Mutter mit ihren drei Kindern – darunter ein Neugeborenes – nach Russland vor.
18.03.2022
Frau Eskerbieva mit ihrem Neugeborenen und zwei Söhnen - Foto: privat
Der Ausländerbeauftragte des Freistaates Sachsen, Geert Mackenroth, MdL, veröffentlichte heute eine Pressemitteilung. Es habe, heißt es darin, "... sich der Sachverhalt verändert, dies erfordert und rechtfertigt eine neue Bewertung."
16.02.2022
Foto: Frank Berger
Ministerialbriefe aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz geben Anlass zur Hoffnung.
Die Landes-SPD schreibt dazu: "Unsere Hoffnung ruht zudem auf Änderungen des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene, die auch den in Sachsen lebenden Menschen zusätzliche Bleiberechtsperspektiven ermöglichen würden."
11.02.2022
Faisal Jahangir am Tag seiner Freilassung aus dem Abschiebegefängnis im März 2021 Foto: privat
Das CDU-regierte Schleswig-Holstein und das SPD-regierte Rheinland-Pfalz machen es vor: In einer Vorgriffsregelung auf das von der Bundesregierung geplanten Bleiberecht für geduldete Asylbewerber entlasten sie die überlastete Bürokratie, eröffnen Chancen für humane Lösungen und helfen indirekt der Wirtschaft, die dringend nach Arbeitskräften sucht.
Dazu eine aktuelle Erklärung des Sächsischen Flüchtlingsrates: Ampel auf Grün für Geduldete in Sachsen – Bleiberecht dank Vorgriffsregelung!
02.02.2022
Eine Perspektive für die Meißener Faisal Jahangir und Khurram Gill? (Foto: Frank Berger)
Wir fordern die staatlichen Behörden auf, der Familie Gaurgashvili / Pareulidze die umgehende Rückkehr nach Meißen zu ermöglichen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen trifft für sie ebenso zu wie für die Pirnaer Familie Imerlishvili. Uns wurde bisher nicht begründet, warum rechtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
22.09.2021
Offener Brief an den Minister von Dr. Walter Hannot
"Das OVG Bautzen hat geurteilt, dass das Handeln rechtswidrig war. Es sieht so aus, dass auch in analogen Fällen – z. B. im Fall der aus Meißen abgeschobenen Familie Parleudisze – ähnlich gehandelt und damit Unrecht ausgeübt wurde."
02.09.2021
Abb.: Familie Parleudisze aus Meißen abgeschoben nach Georgien Foto: privat
Nun, da das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen die Abschiebung der Pirnaer Familie Imerlishvili für rechtswidrig erklärt hat, die Rückreise erfolgt ist und für die Kinder der Familie Pareulidze dasselbe zutrifft wie für die Kinder der Imerlishvilis, sollte im Sinne der Gleichbehandlung auch die Familie Pareulidze so schnell wie möglich nach Meißen zurückkehren.
19.08.2021
Foto: privat