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550.000 EURO fließen nach Zeithain

Foto: Frank Berger

Das Ehrenhain Zeithain darf sich über eine Zuwendung von insgesamt 550.000 EURO freuen. Diese kommt aus Mitteln der PMO (Vermögen ehemaliger Parteien und Massenorganisationen der DDR), die u.a. über den Freistaat Sachsen ausgereicht werden. 

Dass das Ehrenhain zu den förderwürdigen Einrichtungen und Projekten gezählt wurde, spricht für die große Bedeutung des Erinnerungs- und Lernortes, für das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Sächsische Gedenkstätten sowie der Ehrenamtlichen im Förderverein. 

500.000 EURO werden für die Errichtung eines Geschichts- und Naturlehrpfades zur Verfügung gestellt. Weiter 50.000 EURO sind für die Instandsetzung des Vereinsheimes bestimmt. 

Frank Richter, MdL, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: 

„Das Ehrenhain Zeithain ist ein beeindruckender und gut gepflegter Erinnerungsort an eines der größten Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht. Die Grausamkeiten, die in diesem Lager verübt wurden, machen deutlich, wozu ideologisch verblendete Menschen in der Lage sind. Das Ehrenhain wird regelmäßig von den Hinterbliebenen der Opfer, von Besuchern unserer Region und von hochrangigen Politikern aus vielen Ländern Europas besucht. Ich freue mich, dass es nun endlich eine finanziell ausreichende und großzügig bemessene Förderung erfährt.“ 

Was sind PMO-Mittel?

PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, das nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurde. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30% der Mittel. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen

Meißen, 03.02.2022

Artikel in der Sächssichen zeitung am 7.2.22