Foto: Daniel Bahrmann
Unter der Rubrik NEWS auf der Webseite www.abschiebung-sachsen.de hat Frank Richter die folgende Erklärungen veröffentlicht.
Die Schweiz darf einen zum Christentum übergetretenen Pakistaner nicht in sein Heimatland abschieben. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Hier ein Artikel dazu auf vaticannews