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Erklärung von Frank Richter: Pakistanischer Pfarrer darf nicht abgeschoben werden.

Foto: Daniel Bahrmann

Unter der Rubrik NEWS auf der Webseite www.abschiebung-sachsen.de hat Frank Richter die folgende Erklärungen veröffentlicht.

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Die Schweiz darf einen zum Christentum übergetretenen Pakistaner nicht in sein Heimatland abschieben. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Hier ein Artikel dazu auf vaticannews