Sachsenring – screenshot Apple maps
Statement zur Petition: 06/02621/3 Lärmbelästigung – Sachsenring
Frank Richter, MdL (SPD-Fraktion):
„Als Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags habe ich mich intensiv und über einige Jahre hinweg mit dem Anliegen der Petenten befasst, die sich völlig berechtigt über die dauerhaft steigende und immer mehr zunehmende Lärmbelastung am Sachsenring beklagt haben. Drei Runde Tische fanden dazu auf meine Anregung hin und unter Beteiligung der Betroffenen, des VSZ (so genanntes Verkehrs-Sicherheitszentrum) und der Behörden statt. Diese wurden öffentlich wahrgenommen. Dank der aktiven Teilnahme von Mitarbeitern des Umweltministeriums keimte die Hoffnung auf effektive Hilfe für die lärmgeplagten Anwohner. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht, weswegen ich großes Verständnis hatte, als die Petenten die Geduld verloren und es zu der vom BUND e.V. betriebenen Auseinandersetzung vor Gericht kam. Das Petitionsverfahren musste deshalb zwischenzeitlich unterbrochen werden.
Zum Urteilsspruch bzw. zum zustande gekommenen Vergleich äußere ich mich nicht. Dies ist im Sinne der Gewaltenteilung Sache der Gerichte und der Verfahrensbeteiligten.
Zur politischen Bewertung stelle ich fest, dass die Entwicklung am so genannten Verkehrs-Sicherheitszentrum eine Geschichte
der falschen Versprechungen von Seiten der Behörden,
der schweren Enttäuschungen auf Seiten der lärmgeplagten Anwohner,
der Ignoranz und Rücksichtslosigkeit von zahlreich aus der Ferne anreisenden Motorsport-Begeisterten gegenüber den Gesundheitsschädigungen der in der Nähe lebenden Menschen
sowie der Dominanz ökonomischer Interessen gegenüber gesellschaftlich und ökologisch notwendigen Einschränkungen
darstellt.
Lärm ist wie Gift. Er macht krank und immer kränker, je länger, intensiver und extensiver wir ihm ausgesetzt sind. Die einen haben ihren Spaß. Die anderen leiden. Die Auseinandersetzung am Sachsenring ist ein Ausdruck des um sich greifenden Egoismus, dem die Politik nicht Herr werden will oder nicht Herr werden kann.
Der Bericht des Landtages verpflichtet die Staatsregierung zur Berücksichtigung. Privatrechtliche Vereinbarungen entbinden die Behörden keineswegs, gegen überhöhte Lärmemissionen einzuschreiten. Zur Errichtung und zum Betrieb von weiteren Messstationen, welche die tatsächliche Belastung der Anwohner abbilden, ist die Landes-Direktion aus Sicht des vom Landtag verabschiedeten Berichtes verpflichtet.“
Hier können Sie den Petitionsbericht lesen
Hier gehts zu einem Artikel dazu in der Freien Presse