Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
gilt ab 2. November 2020 – 0.00 Uhr
hier die Verordnung im Gesamttext
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
gilt ab 2. November 2020 – 0.00 Uhr
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