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Was ist von Menschenansammlungen und Alkoholseligkeit im Advent in Meißen zu halten?

Foto: Daniel Bahrmann

Die Stadt Meißen hat offenbar alle Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Zonen aufgehoben, wohl ohne im Voraus das Polizeirevier Meißen zu informieren (nach Auskunft des Revierleiters), deshalb darf dort also am Wochenende in der Altstadt aus Gaststätten und von Wagen der Verkauf von Alkohol erfolgen.

Es sind mithin ähnliche Zusammenballungen von Menschen zu erwarten, wie bereits vergangenes Wochenende in Meißen (mehrfach bezeugt und filmisch sowie fotografisch dokumentiert) bzw. ähnlich in Seiffen oder Wackerbarth. 

Was ist gegenwärtig angesichts dichter Menschenansammlungen mit Alkoholkonsum in den engen Gassen der Meißner Altstadt unter der gegenwärtigen Corona-Lage vertretbar?

In den Krankenhäusern werden die Intensivbetten knapp und draußen wird munter gefeiert? Die Erwachsenen finden sich eng zusammen und anschließend werden vielleicht die Schulen geschlossen, wie bereits vom Ministerpräsidenten avisiert?  

Sinngemäß wurden diese Fragen seitens der Sächsischen Zeitung an Frank Richter und andere lokale Politiker gerichtet.

Frank Richters Position zur Entscheidung der Meißner Stadtverwaltung:
„Eine Gruppe braucht jetzt unsere volle Unterstützung, das sind die Ärztinnen und Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern. Sie kümmern sich um Alte und Kranke. Keiner von uns kann genau wissen, ob er das Virus in sich trägt. Wo sich viele Menschen versammeln, wo Abstände nicht eingehalten werden, verbreitet sich Corona besonders gut. Unsere Gesellschaft braucht keinen Egoismus, sondern Solidarität. Das bedeutet jetzt, dass wir Ansammlungen vermeiden und auf öffentlichen Alkoholkonsum verzichten. Die Entscheidung der Stadtverwaltung wundert mich nicht. In Meißen herrscht eine autofreundliche Politik, in der auf andere Interessen oft keine Rücksicht genommen wird. Die Aufforderung vom Radebeuler Oberbürgermeister, Menschenansammlungen zu vermeiden, ist sehr verantwortungsbewusst.“ 

Meißen, am 04.12.2020

Artikel in der SZ-online vom 04.12.2020