zur Übersicht

Zum Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Zur Diskussion steht der erste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten in der Funktion als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur; also der erste Bericht nach dem Inkrafttreten des neuen Landesbeauftragtengesetzes. Zuvor waren die Amtsinhaber tätig als „Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“.

Im Oktober 2016 erfolgte die Umbenennung des Landesbeauftragten durch ein Gesetz mit dem (umständlichen) Titel: „Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkung auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen“.

Nun, die Behörde des Landesbeauftragten ist direkt beim Landtag angebunden. Dem Landesbeauftragten ist weder ein Kuratorium noch ein irgendwie anders geartetes Aufsichtsratsgremium zugeordnet. Umso wichtiger und der politischen Bedeutung angemessen ist die qualifizierte Diskussion seines Berichts hier im Landtag.

Und bevor ich nun zur kritischen Würdigung des Berichts komme, möchte ich dem Landesbeauftragten und seinem Team nachdrücklich danken für die intensive und wohl auch extensive Informations-, Beratungs- und Unterstützungstätigkeit, die den ungezählten Opfern der kommunistischen Diktatur zugutekommt.

Ich weiß, wie dankbar viele sind, in Ihnen und Ihrem Team einen kompetenten und geduldigen Ansprechpartner zu haben. Auch der Bericht belegt eindrücklich, dass es nach wie vor nötig ist, in Hinblick auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen, der beruflichen und der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung zu beraten und zu unterstützen. Ähnliches gilt für die Beantragung von Opferpensionen, für die Aufarbeitung der Zwangsaufenthalte in Heimen und Jugendwerkhöfen sowie für andere, sehr verschiedene Verfolgungs- und Repressionserfahrungen.

Die im Bericht erläuterten Rehabilitationsdefizite und strukturellen Unstimmigkeiten sind teilweise erschütternd, insbesondere die – ich nenne ein Beispiel –, unter denen die Opfer sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich – zum Beispiel im DDR-Leistungssport – leiden mussten und bis heute zu leiden haben.

An dieser Stelle Lösungsansätze zu diskutieren, ist leider nicht möglich. Ich möchte Ihnen jedoch fest zu sagen, als Ansprechpartner und für die mögliche Unterstützung bei der Suche nach solchen Ansätzen zur Verfügung zu stehen.

Eine im Bericht eher beiläufig formulierte, allgemeine und an die Substanz gehende Kritik möchte ich zitieren. Sie hat mich erschüttert, nachdenklich gestimmt, dann aber auch einen inneren Protest hervorgerufen. Der Landesbeauftragte schreibt:

„Hier muss leider konstatiert werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze den ehemals politisch Verfolgten in ihrer besonderen Notlage nicht gerecht werden und ihnen nicht dauerhaft helfen.“ (S. 28 des Berichts)

Nun, einerseits: in der Zwischenzeit, also nach Abfassung des Berichts, ist Einiges geschehen. Sie haben es selbst im Ausschuss erwähnt: die angemahnte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze und die zeitliche Erweiterung bei der Gewährung von Opferrenten. 

Außerdem erweist sich der eingerichtete sächsische Härtefall-Fond offenbar als ein arbeitsintensives, aber eben auch als ein sehr geeignetes Instrument, den oft komplizierten Einzelschicksalen gerecht zu werden.

Hinter all den Problemlagen, die im Bericht eindrücklich geschildert werden, stehen Menschen, denen schweres Leid zugefügt wurde und die in zum Teil existentieller Weise auf unsere Anteilnahme und Solidarität angewiesen sind. Andererseits stehen wir hier an einer Stelle, die uns sehr deutlich macht: der Staat ist weder allwissend noch allmächtig. Es gibt Verletzungen, die kann er nicht heilen, und es gibt Problemlagen, die kann er nicht lösen. So schwer es fällt: auch diese Wahrheit muss den Opfern der Repression zugemutet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

so positiv ich die Leistung des Landesbeauftragten hinsichtlich der Beratung und Unterstützung der aus politischen Gründen Verfolgten einschätze, so kritisch betrachte ich Einiges hinsichtlich der „Beförderung der Bildung durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Alltag in der DDR, das Wirken des Partei-, Staats- und Sicherheitsapparates sowie über die Rolle des politischen Widerstands und der Opposition“ – (… so heißt es im Gesetzestext).

Wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt, dann ergibt sich daraus kein eigener Bildungsauftrag des Landesbeauftragten. Es heißt wörtlich: „Beförderung der Bildung durch Unterrichtung“. Das ist – genau genommen – etwas Anderes. Wenn ich dies unterstreiche, geht es mir nicht um Wortklauberei. Mir geht es um etwas Substantielles: Politische Bildung in der Demokratie ist und bleibt dem Beutelsbacher Konsens verpflichtet. Der beinhaltet unter anderem das Gebot der Kontroversität:

„Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Wissenschaft oder Politik kontrovers erscheint.“

Wer die SED-Diktatur zum Gegenstand der politischen Bildung macht, beschäftigt sich mit Zeitgeschichte. „Zeitgeschichte raucht“, so sagen die Historiker, will sagen: sie betrifft Mitmenschen höchst persönlich. Allzu schnell kann es deshalb – insbesondere dann, wenn es minderjährige Schülerinnen und Schüler betroffen sind – zu emotionalen Überforderungen oder Abwehrreaktionen kommen.

Wie funktioniert der Beutelsbacher Konsens dann, wenn die Frage nach persönlicher Schuld im unmittelbaren Gespräch auftaucht?

Wie funktioniert der Beutelsbacher Konsens bei einem Zeitzeugenauftritt?

Wie funktioniert er beim Besuch in einer Gedenkstätte, etwa in einem ehemaligen Konzentrationslager?

Wie vermeidet man emotionale Überwältigung?

Wie organisiert man die notwendige Distanz zum Betrachtungsgegenstand, die für den Lernerfolg nicht unerheblich ist?

Verstehen Sie mich nicht falsch; ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Landesbeauftragte eine wertvolle Unterstützung für die politische Bildung in Sachsen leistet. Aber: ich erwarte von ihm, dass er diese Fragen beantwortet und dass er die spezielle Anwendung der didaktischen und methodischen Prinzipien in der politischen Bildung auf seine Lernzusammenhänge darstellt und den Qualitätsansprüchen der sächsischen Lehrpläne gerecht wird.

Es geht bei der politischen Bildung nicht um mehr Quantität. Es geht um mehr Qualität.

Wenn es allein um die Anzahl von Veranstaltungen, (LASD, BStU, Landeszentrale, Stiftungen, Akademien…), von Zeitzeugenauftritten, von Gedenkstätten, und um die Anzahl von Unterrichtsstunden in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde ginge, dann müssten wir in Sachsen die politisch bestens gebildeten und die von der freiheitlich demokratischen Grundordnung meist überzeugten jungen Menschen haben.

Das ist bekanntermaßen nicht der Fall. Wenn es eine PISA-Studie für politische und demokratische Bildung gäbe, dann möchte ich lieber keine Prognose abgeben, auf welchen Platz Sachsen käme.

Und auch was die inhaltlichen Schwerpunkte der im Bericht dargelegten Bildungsarbeit angeht, möchte ich Einiges kritisieren:

Das Erste:

Einer der gesetzlichen Aufträge lautet: Beförderung der Bildung durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Alltag in der DDR.

Dieser Auftrag, so scheint mir, liegt ein wenig im toten Winkel der Bildungsarbeit des Landesbeauftragten. Es ist nicht wahr, dass der Alltag in der DDR von früh bis abends identisch war mit Diktatur. Der Alltag fand von früh bis abends statt unter dem Vorzeichen und der Herrschaft einer Diktatur. Das ist etwas Anderes. Nicht alle 17 Millionen Einwohner der DDR lebten 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr in immerwährender und allgegenwärtiger Repression, Überwachung, Denunziation und Verfolgung. Es gab das alltägliche „Sich – Arrangieren“, das Ausweichen, es gab die hohe Kunst einer offiziell korrekten und zugleich mehrdeutigen Sprache, es gab die alltäglichen Verlogenheiten und die alltäglichen Heldentaten. Und es gab auch in der DDR die Freude am Leben.

Es gab viele engagierte Wissenschaftler, Handwerker, Techniker, Ingenieure und Arbeiter, die nicht wegen, sondern trotz des Regimes das Land und die Wirtschaft am Laufen hielten. Wenn wir den Alltag in der DDR undifferenziert darstellen, produzieren oder befördern wir Ignoranz und Ablehnung, dann erreichen wir möglicherweise das Gegenteil dessen, was wir anstreben: eine persönliche und prinzipielle Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Diktatur und die Befähigung zu einem eigenständigen, begründeten Urteil.

Das Zweite:

Ihr gesetzlicher Auftrag lautet: Beförderung der Bildung durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Wirken des Partei-, Staats- und Sicherheitsapparates in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Wir sind uns wahrscheinlich einig: Die Fokussierung der historisch-politischen Auseinandersetzung auf die Stasi hat das Verständnis der Diktatur eher verstellt als ermöglicht hat. Ebenso falsch ist es, den Blick ausschließlich auf die SED zu richten. 

Was bedeutete die unlösbare Einbindung der DDR ins sowjetische Imperium?

Wie funktionierte die Einbindung der Blockparteien und ihrer Mitglieder (…ich denke zum Beispiel an die NDPD)?

Was bedeutete die Sozialisation in der Pionierorganisation, in der FDJ und in den Massenorganisationen für die Alltagswirklichkeit der Menschen?

Bitte verstehen Sie mich auch hier nicht falsch. Ich halte den Beratungs- und Unterstützungsauftrag für das Herzstück des gesetzlichen Auftrags. Nur immer dann, wenn Sie sich der Beförderung der Bildung und der Unterrichtung widmen, sollten Sie Einseitigkeiten vermeiden.

Das Dritte hat nichts mit dem gesetzlichen Auftrag zu tun, eher mit einem Ärgernis, das mich persönlich umtreibt:

Im gesamten Bericht kommen – wenn ich alles richtig gelesen habe – nicht ein einziges Mal die Worte Verständigung und Versöhnung vor.

Der Gedanke, Opfer- und Täter-Biografien aufeinander zu beziehen, um die speziellen Dynamiken zu verstehen, erscheint zum ersten Mal auf Seite 119 im Zusammenhang eines Forschungsprojektes der Fern-Universität Hagen.

Schade.

Ich halte es nicht nur für nicht zu viel verlangt, ich halte es für dringend geboten, dass wir uns 31 Jahre nach der Friedlichen Revolution in der DDR nicht mehr nur mit den Ursachen, Strukturen und Nachwirkungen der Diktatur befassen, sondern auch mit den Möglichkeiten der Überbrückung der tiefen Gräben, welche diese in unserer Gesellschaft aufgerissen hat.

Der lapidare Hinweis darauf, dass sich die Täter doch nur entschuldigen müssten, ist mir zu billig. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im Osten Deutschlands ist in den vergangenen 30 Jahren und von Anfang der 90er Jahre an unter Beweis gestellt worden, dass es möglich ist, mit der Aufarbeitung einer menschenverachtenden Diktatur ernst zu machen. Der Vergleich mit der Art und Weise, wie im Westen Deutschlands mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur (insbesondere in den ersten Jahren nach deren Ende) umgegangen wurde, fällt eindeutig zugunsten des Ostens aus.

Ich habe mir nach der Lektüre des Berichts ausgemalt, was wohl alles ans Tageslicht gekommen wäre, wenn beispielsweise die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 30 Jahre nach dem Ende des Krieges mit einer dezentralen Beratungsinitiative in die Kleinstädte der alten Bundesrepublik gezogen wäre, um über die Möglichkeiten der Akteneinsicht zu informieren und den diversen Opfergruppen der Nazi-Herrschaft Beratung und Unterstützung anzubieten, so wie jetzt der Landesbeauftragte mit einer Beratungsinitiative übers Land fährt.

Bei aller Kritik, die ich am Bericht und den Einseitigkeiten der Tätigkeit der Einrichtung des Landesbeauftragten geäußert habe, es überwiegen Respekt und Dank für die erbrachte Leistung. Sie ist ein wesentlicher Teil unserer politischen Kultur, auf den wir stolz sein können.

Frank Richter, MdL                                                                                                       10.6.2020

Hier können Sie die Rede im Videoarchiv des Sächsischen Landtages nachverfolgen.