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Das „sächsische Chancen-Aufenthaltsrecht“

Foto: Frank Berger

„Wer arbeitet, Identität geklärt hat, integriert ist, keine Strafen, für den gilt der 25b Aufenthaltsrecht. … Wenn Sie so wollen, ist das mein sächsisches Chancen-Aufenthaltsrecht…“

Armin Schuster, Sächsischer Staatsminister des Innern

Am 28. Februar 2023 fand im sächsischen Augustusburg eine Diskussionsveranstaltung mit Armin Schuster (Innenminister Sachsen), Frank Richter (MdL) und Dirk Neubauer (Landrat Mittelsachsen) statt. Einige Aussagen und Erkenntnisse sind im Video wiedergegeben: