zur Übersicht

Gute Nachricht für Faisal Jahangir

Carmen und Faisal Jahangir am 3.6.21 vor dem Landratsamt Meißen Foto: Frank Berger

Der Ausländerbeauftragte des Freistaates Sachsen, Geert Mackenroth, MdL, veröffentlichte die folgende Pressemitteilung:

Faisal J. darf voraussichtlich in Deutschland bleiben – Ausländerbeauftragter begrüßt Entwicklung

Pressemitteilung 2/2022 vom 16.02.2022

Noch im März 2021 musste der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission, der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth MdL, eine Befassung der Sächsischen Härtefallkommission mit einem weiteren Härtefallantrag des Herrn Faisal J. ablehnen. Geltendes Recht und Entscheidungen sächsischer Verwaltungsgerichte ließen damals eine erneute Befassung der Kommission nicht zu (Pressemitteilung 2/21 vom 16. März 2021). Faisal J. stand vor der Abschiebung. Nunmehr zeichnet sich auf Grundlage eines neuen Sachverhaltes eine Bleibeperspektive für Faisal J. ab.

Mackenroth begrüßt die entsprechenden Entscheidungen der Ausländerbehörde Meißen: „Für mich bestand zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel daran, dass unsere Behörden im Rahmen des geltenden Rechts pragmatische Lösungen finden, die den berechtigten Interessen unseres Staats und den humanitären Erfordernissen des Einzelfalles Rechnung tragen. Dafür bedarf es keiner Protektion und keiner bedenklichen Versuche, die Öffentlichkeit mit gefilterten Fakten zu mobilisieren und Druck auf Behörden und Gerichte auszuüben. Unsere Rechtsordnung bietet Sicherheit und Transparenz, auch in menschlich schwierigen Fällen. Hier hat sich der Sachverhalt verändert, dies erfordert und rechtfertigt eine neue Bewertung. Ich hoffe für Faisal J. auf eine endgültig positive Lösung und danke allen Beteiligten, namentlich der Ausländerbehörde Meißen und dem Sächsischen Innenministerium, für ihre sensible, höchst arbeitsintensive Begleitung und ihre im Ergebnis hoffentlich erfolgreiche Suche nach einer juristisch über jeden Zweifel erhabene Lösung. Die weitere Integration von Herrn J. liegt vordergründig in seiner Hand, unsere Gesellschaft gibt ihm dazu alle Chancen.“, so Mackenroth abschließend.

Der Ausländerbeauftragte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Erklärungen zum weiteren Verfahrensgang und den jetzt einschlägigen juristischen Tatbeständen abgeben.

dazu auch ein Beitrag auf mdr.de