zur Übersicht

Dr. Hannot fordert Überprüfung der sächsischen Abschiebe-Praxis

Abb.: Familie Parleudisze aus Meißen abgeschoben nach Georgien Foto: privat

Offener Brief zur Überprüfung der Abschiebepraxis im Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Staatsminister Professor Dr. Wöller,
mit großer Freude habe ich den Medien entnommen, dass Familie Imerlishvili wieder nach Pirna zurückgekehrt ist. 

Ähnlich wie unseren Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth und gewiss auch Sie hat es mich in menschlicher Hinsicht zutiefst berührt, wie in diesem Fall mit Kindern umgegangen wurde, vorgeblich zur Durchsetzung deutschen Rechts. Wäre man diesen Weg Jahre vorher gegangen, hätte er viel geringere Auswirkungen gehabt. Er hätte keine Menschen nach jahrelanger Integration in Deutschland entwurzelt. 

Die Familie kommt aus einem uns verwandten Kulturkreis. Erst in diesen Tagen hat der Chef der Bundesarbeitsagentur, Detlef Scheele, ein weiteres Mal darauf hingewiesen, dass Deutschland in Größenordnungen dringend Zuwanderung in den Arbeitsmarkt benötigt. Was liegt da näher als unbürokratische Wege zu suchen, diesbezüglich zunächst einmal auf die Menschen zurückzugreifen, die – aus welchen Gründen auch immer – bereits in Deutschland leben und im Integrationsprozess stehen? Das ist doch viel sinnvoller als die meines Wissens bislang kaum von Erfolg gekrönten Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Menschen in Mexiko für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen.

In den Medien wurde seitens der Befürworter das Handeln des Freistaates Sachsen wie des Landratsamt Pirna als zwingender Vollzug bundesdeutschen Rechts dargestellt. Das OVG Bautzen hat geurteilt, dass das Handeln rechtswidrig war. Es sieht so aus, dass auch in analogen Fällen – z. B. im Fall der aus Meißen abgeschobenen Familie Parleudisze – ähnlich gehandelt und damit Unrecht ausgeübt wurde.

Daher meine Frage und mein Ersuchen an Sie: Wurden diese Fälle vor dem Hintergrund des o.g. Urteils seitens Ihres Ministeriums auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft? 

Mit welchem Ergebnis? Werden diese Überprüfungen veröffentlicht? Im Hinblick auf mögliche Fristwahrung ersuche ich Sie um eine gerne formlos kurze und rasche Beantwortung meiner Fragen.

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Wir erleben es ja gerade in diesen Tagen erneut, wie lebensbedrohlich die Auswirkungen einer formalistischen Bürokratie und rechtspositivistisch handelnder Juristen sein können. Gerade für Ihre „C“-Partei müsste doch gelten, dass es Gründe und Werte gibt, die formell-juristischen Fragen übergeordnet sind. Und das könnte z.B. heißen: Ja, wir können nicht alle Menschen aufnehmen, die zu uns wollen oder kommen. Ja, wir müssen das Maß der Aufnahmen auch am gesamtgesellschaftlichen Wollen ausrichten und wir müssen uns primär um die kümmern, denen Not an Leib und Leben droht. 

Aber: Wenn die Bürokratie es in 5 oder 8 Jahren nicht schafft, die Fragen von Aufenthalt oder Abschiebung grundlegend zu klären, dann schaffen die in diesen Jahren entwickelten Fakten – Integration, eigene Rechte der Kinder, geboren in Deutschland usw. – eine neue Situation, die es zu würdigen gilt. Und das hat das OVG Bautzen im Unterschied zum Freistaat und zum Landratsamt getan. Das freut mich sehr!

In Erwartung einer geschätzten Rückmeldung, 

mit freundlichen Grüßen

Dr. Walter Hannot