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Abschiebung der Familie Pham stoppen! Ein Bleiberecht gewähren!

 Abb.: screenshot www.openpetition.de

Ich teile das Anliegen der open petition. Auch ich fordere die Chemnitzer Ausländerbehörde auf,  die Pläne der Abschiebung zu stoppen und der Familie eine Niederlassungserlaubnis auszustellen. 

Ich fände es richtig und wichtig, wenn der Sächsische Landtag das Anliegen der Petenten aufgreift und eine humane Lösung für die Familie Pham öffentlich debattiert. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition an den Landtag wenden, ist das zuerst ein Ausdruck des Vertrauens ins Parlament. Dieses darf nicht enttäuscht werden. Die Petition verdient eine gründliche Prüfung durch den Petitionsausschuss und letztlich durch den Landtag.  

Ich fordere, dass die bereits erbrachte Integrationsleistung und die hervorragende Integrationsperspektive der Frau von Herrn Pham und der gemeinsamen Tochter Emilia in die Entscheidung einbezogen werden. Die Familie darf nicht getrennt werden. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Die von der Bundesrepublik mitgetragene Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die sechsjährige Emilia würde aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und in ein Land abgeschoben, das sie nicht kennt. Ich bin überzeugt, dass das Aufenthaltsgesetz den Behörden Möglichkeiten einräumt, die Familie vor einer Abschiebung zu bewahren. 

Mit Bedauern und Unverständnis nehme ich zur Kenntnis, dass Abgeordnete der CDU-Fraktion das Anliegen der Petenten ablehnen. Sie tun dies mit wenigen Sätzen. Einige Formulierungen lassen vermuten, dass sie sich nur oberflächlich mit den Sachverhalten befasst zu haben. 

Es geht bei Herrn Pham nicht um einen „Schutzsuchenden“. Es geht um einen Menschen, der seit über 35 Jahren in Deutschland lebt, arbeitet, Steuern zahlt, sich keiner Straftat schuldig gemacht hat, der von vielen Mitmenschen geschätzt wird und der in unserer Gesellschaft mehr integriert ist als manch einer in Deutschland geborene. 

Herrn Pham wurde die Niederlassungserlaubnis wegen eines vergleichsweise geringen Fehlers entzogen, nachdem er diese zuvor über 15 Jahre besaß. Mehr als manch Deutscher hatte er mit redlicher Arbeit zum Wohlergehen unseres Landes  beigetragen. Der Entzug der Niederlassungserlaubnis war unverhältnismäßig. 

Eine Abschiebung wäre ein moralischer Tiefpunkt und ein falsches Signal in eine Gesellschaft, die auf die Integration von Menschen aus anderen Ländern und Kulturen angewiesen ist, die gerade in Zeiten der Krise solidarisch organisiert sein muss und von der der Freistaat Sachsen behauptet, dass sie weltoffen sei.

Es geht auch nicht „nur“ um Herrn Pham. Es geht um eine Familie, die in Deutschland ihre Heimat gefunden hat und gut integriert ist. Es geht auch um ein Kind.

Ich frage: Wovor haben wir als Abgeordnente Angst? Vor einer offenen und fairen Debatte im Parlament? Vor der Auseinandersetzung mit den Argumenten von Menschen, die für ihre Mitmenschen einstehen und sich vertrauensvoll an uns wenden? Für welches Menschen- und Familienbild stehen wir ein? 

Ich bin in der DDR aufgewachsen. Ich habe es stets als Schande empfunden, wie der Staat die vietnamesischen Gastarbeiter behandelt, sie von der Gesellschaft separiert und bei vergleichsweise geringen Delikten bestraft hat. 

Nach der deutschen Wiedervereinigung haben sich viele ehemalige vietnamesische Gastarbeiter mühsam durchgekämpft. Die allermeisten Mitbürgerinnen und Mitbürger sehen in ihnen freundliche, fleißige, zurückhaltende und gut integrierte Mitmenschen und empfinden große Sympathie. Auch wenn eine Debatte über die Art unseres Zusammenlebens jetzt auf dem „Rücken“ der Familie Pham geführt werden müsste, sie würde helfen, ein wichtiges Moment unserer jüngsten Vergangenheit aufzuarbeiten. 

Frank Richter, MdL 

Dazu ein Artikel in der TAZ „CDU will trotz Petition abschieben“