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JETZT BEANTRAGEN! Soforthilfe-Zuschuss HÄRTEFÄLLE KULTUR nur noch bis 20.11.2020 möglich

Unterstützung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die zwischen 15. März 2020 und 31. Dezember 2020 entstanden sind.

Wer wird gefördert

Der Zuschuss richtet sich an juristische Personen des Privatrechts mit und ohne anerkannte Gemeinnützigkeit, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind:

  • Bibliotheken, Literatur
  • Bildende Kunst
  • Darstellende Künste
  • Film
  • Heimat- und sonstige Kulturpflege, einschließlich Festivals
  • Kulturelle Bildung
  • Museen, Sammlungen, Ausstellungen
  • Musik
  • Soziokultur
  • Zoologische und Botanische Gärten, Landschaftsparks

FreiberuflerInnen und Einzelunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert

  • Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) resultieren.
  • Leistungen Dritter, die erhalten wurden oder beanspruchen werden können, sind vom Liquiditätsbedarf abzuziehen (z. B. Zuschüsse des Bundes, Leistungen der Kommunen und Kulturräume, Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Versicherungsleistungen).
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen mit ähnlicher Zielrichtung ist zulässig, wenn die Summe der Zuschüsse den Bedarf nicht übersteigt (keine Überkompensation).

Wie wird gefördert

In Form eines eimaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

Antragsfrist ist der 20.11.2020.

Informationen & Antragstellung auf der Seite der SAB.

mehr Informationen hier